Unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 07.10.2020 hat die Gemeinde Holle folgende Hygieneverordnungen für die Einrichtungen der Gemeinde Holle erlassen, die ab dem 13.10.2020 gelten.
Scheine für Vereine
ist wieder da …
Wir sind der TuS! Einfach aktiv.
Unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 07.10.2020 hat die Gemeinde Holle folgende Hygieneverordnungen für die Einrichtungen der Gemeinde Holle erlassen, die ab dem 13.10.2020 gelten.