Aktuelle Coronaverordnung – Stand 21.01.2022

Liebe Sportler*innen,
Liebe Trainer*innen und Übungsleiter*innen,

derzeit gilt in Niedersachsen noch bis einschl. 02. Februar die „Winterruhe“. In dem folgendem Schaubild möchten wir euch die Regularien zur Sportausübung näher bringen:

Grundsätzlich zählt aktuell für die Sportausübung in Innenräumen die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet also, dass alle Sportler*innen, die noch keine Boosterimpfung erhalten haben, einen negativen Testnachweis vor der Sportausübung vorlegen müssen. 

Die Ausnahmeregelung „2G-Plus kann entfallen, wenn die Kapazität des Innenraums auf 10qm/Person begrenzt wird“ wurde bisher von der Gemeinde Holle für die Sporthallen nicht genehmigt.

Weitere Fragen zum Sportbetrieb wurden vom Land Niedersachsen auf nachfolgender Website beantwortet:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html